Unsere Fahrzeugklassen
AM
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- Elektrische Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
A1
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 11 kW, auch mit Beiwagen
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15 kW Motorleistung
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
A2
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 35 kW, auch mit Beiwagen
- Verhältnis von Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
- Von maximaler Motorleistung von 70 kW abgeleitet
A
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von mehr als 0,2 kW/kg
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen
- Motorleistung von mehr als 35 kW
B/BF17
- Mit einer Zusammenstellung von Fahrzeug und Anhänger max 3.500 kg
- Kraftfahrzeug mit nicht mehr als acht Personen für Beförderung außer dem Fahrzeugführer
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Andere Klassen
Für alle anderen Ausbildungsklassen stehen uns moderne Fahrzeuge zur Verfügung.