- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
 
- Elektrische Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
 
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
 
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen
 
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
 
 
					 
				 
			 
			 
				
				
				
				
			 
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
					
					
						
						
- 4 Unterrichtseinheiten Klasse A + 10 Ausbildungsfahrten
 
- Keine Prüfungen
 
- Maximalen Nenndauerleistung bis zu 11 kW, auch mit Beiwagen
 
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
 
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis zu 15 kW Motorleistung
 
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
 
 
					 
				 
			 
			 
				
				
				
				
			 
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
					
					
						
						 
- Mit einer Zusammenstellung von Fahrzeug und Anhänger max 3.500 kg
 
- Kraftfahrzeug mit nicht mehr als acht Personen für Beförderung außer dem Fahrzeugführer
 
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
 
 
					 
				 
			 
			 
				
				
				
				
			 
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
				
					
					
						
						
- Mit einer Zusammenstellung von Fahrzeug und Anhänger von mehr als 750 kg und bis zu 3500 kg